!! Wichtiger Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter in unseren drei Ortsteilen !!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unser Zusammenleben in den drei Ortsteilen lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Leider erreichen mich vermehrt Beschwerden über liegen gelassenen Hundekot auf Wegen und Wiesen sowie über frei laufende Hunde. Bitte nehmen Sie Rücksicht, leinen Sie Ihre Hunde an und beseitigen Sie die Hinterlassenschaften sofort.
Warum das wichtig ist
Sauberkeit: Wege, Straßen und Grünanlagen bleiben für alle sauber.
Sicherheit: Freilaufende Hunde machen manchen Menschen oder Kindern Angst.
Gesundheit: Kot auf Feldern schadet dem Futter für Tiere.
Gemeinschaft: Gegenseitiger Respekt macht das Leben hier schöner.
Bitten an alle Hundehalter
Hundekot mitnehmen: Nutzen Sie immer einen Beutel und werfen Sie diesen in den Müll. Entsprechende Spender/Mülleimer stehen zur Verfügung.
Hunde anleinen: Halten Sie Ihren Hund an der Leine.
Herzlichen Dank.
„Die Gemeinde hat am 28.05.2026 eine neue Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung/HundeV) erlassen.
Sie betrifft die Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde und gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Biebelried. Dies sind Teile des Gemeindegebiets, die in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Einzelne unbebaute Grundstücke oder einseitige Bebauung unterbrechen die geschlossene Ortslage nicht.
Kampfhunde und große Hunde dürfen Kinderspielplätze nicht betreten, auch das Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet. Die in § 4 der Verordnung aufgeführten Hunde sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Verordnung ist unter https://www.vgem-kitzingen.de/ortsrecht/biebelried/ einsehbar.
Wir bitten um Berücksichtigung und danken Ihnen für Ihr Verständnis."