Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Ur- zenwiese, OT Kaltensondheim und eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO (Sondergebiet) Solarpark Urzen- wiese Kaltensondheim" durch die Gemeinde Biebelried; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
B E K A N N T M A C H U N G
An der Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von SO-Flächen Photovoltaik im Bereich Urzenwiese, OT Kaltensondheim und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO (Sondergebiet) Solarpark Urzenwiese Kaltensondheim" der Gemeinde Biebelried ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.