Gemeinde Biebelried
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
 
Bayern vernetzt
 
N-Ergie-2013N-Ergie-2013
 

Grundschule - Buchbrunn

Biebelried, den 05.02.2015

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2015

Die Schulanmeldung der Schulneulinge findet wie folgt statt:

 

Für die Schulneulinge aus Mainstockheim und Buchbrunn am Montag, 23. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Mainstockheim

  • Bitte alle Schulneulinge mit dem Nachnamen „A - L" um 14.00 Uhr
  • Schulneulinge mit dem Nachnamen „M - Z" ab 14.30 Uhr erscheinen

 

Für die Schulneulinge aus Biebelried (Kaltensondheim und Westheim) und Repperndorf am Dienstag, 24. März 2015 von 14.00 - 15.00 Uhr im Schulhaus Kaltensondheim

  • Bitte alle Schulneulinge um 14.00 Uhr erscheinen

 

Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit ab dem 1. Ok­tober 2008 bis 30. September 2009 geboren sind und am 30. September 2015 sechs Jahre alt sein werden, ferner jene, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zu­rückgetreten sind oder zurückgestellt wurden, der Zurück­stellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

 

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen, sowie diejenigen, die ein Gastschulverhältnis beantragen wollen.

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2009 geboren ist und auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu er­warten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Eine Aufnahme ist auch möglich für ein Kind, das nach dem 1. Januar 2010 geboren ist, wenn ein schulpsychologisches Gutachten erwarten lässt, dass es auf Grund der körperli­chen, sozialen und geistigen Entwicklung mit Erfolg am Un­terricht teilnehmen wird.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in de­ren Sprengel sie wohnen oder in einer staatlich genehmigten

Privatschule angemeldet werden. Auch Kinder, die derzeit eine andere Vorschuleinrichtung besuchen als die zuständi­gen örtlichen Kindergärten.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sol­len sie einen Vertreter beauftragen, der das Kind zur Schulan­meldung bringt und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen.

Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforder­lichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsur­kunde belegen.

 

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest.
  • Die Bestätigung über die Teilnahme an der Früherken- nungsuntersuchung U 9 oder die
  • Bestätigung über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung
  • Nachweis über Besuch eines Vorkurses bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache

 

Grund- und Mittelschule,

gez. Buchbrunn, Schulstr. 10, 97320 Buchbrunn

Christa Feineis

Rektorin