Gemeinde Biebelried
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BEKANNTMACHUNG

Biebelried, den 21.12.2018

1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeinde Biebelried hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Pförtlein" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Biebelried vom 06.12.2016 zum Bebauungsplan "Pförtlein", geändert mit Beschluss vom 25.07.2017 wurde mit Beschluss vom 25.09.2018 nochmals wie folgt fortgeschrieben: Der Bebauungsplan erhält wieder die Bezeichnung: "Bebaungsplan Pförtlein, OT Kaltensondheim".

 

Lageplan nicht maßstäblich

 

Geltungsbereich umfasst folgende Flur-Nrn.:

269 (Teilfläche), 286/1, 286/4 (Teilfläche), 287, 294 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Kaltensondheim. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

 

2. Verfahren

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird im Verfahren nach §§ 13 b und 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Nachverdichtung sowie Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

 

3. Erneute Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert; er wird daher neu ausgelegt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Der vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Pförtlein, OT Kaltensondheim, (als Bebauungsplan der Innenentwicklung und unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) der Gemeinde Biebelried in der Fassung vom 09.11.2018 wird in der Zeit vom 02.01.2019 bis 18.01.2019 öffentlich ausgelegt. Sie können die folgenden Planunterlagen während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, Zimmer 23, einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

  • Planunterlage Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 09.11.2018, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung vom 09.11.2018, Büro Arz, Würzburg
  • Begründung zum Grünordnungsplan vom 09.11.2018, Büro Struchholz, Veitshöchheim
  • Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmissions­schutz vom 20.12.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schall­immissionsschutz vom 21.12.2017, Büro Wölfel, Höch­berg
  • Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet vom 10.02.2017, Büro Wölfel, Höchberg
  • 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Biebelried vom 09.11.2018 mit Begründung, Büro Arz, Würzburg
  • Hydraulische Berechnung zur Ermittlung des Überschwemmmungsgebietes am Eherieder Mühlbach in Kaltensondheim: Kurzerläuterung vom 21.12.2017 und Lageplan, Büro Arz, Würzburg
  • Änderungsliste vom 09.11.2018
  • Artenschutzfachlicher Beitrag vom September 2018 - Heinrich Beigel, Diplombiologe, Weigenheim
  • Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie von Privaten aus der Ausle­gung vom 19.01.2018 bis 20.02.2018
  • Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderates Biebelried vom 25.09.2018
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffen­burg vom 26. April 2017
  • Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 16. Dezember 2016 mit Lageplan und Leitungsschutz­anweisung

 

Während der Auslegungszeit können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen in 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5, zum Bebauungsplanentwurf vorbringen. Der Versand von einfachen E-Mails hat keine schriftformersetzende Wirkung. Dokumente haben nur dann eine schriftformersetzende Wirkung, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 Signaturgesetz) versehen sind. Alternativ können Sie, sofern Sie in Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises (nPA) sind, die Funktion „Sicherer Dialog" oder "Widerspruch" unseres Bürgerserviceportals unter www.vgem-kitzingen.de nutzen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder er-gänzten Teilen abgegeben werden; auf die ausliegende Änderungsliste wird verwiesen.

 

4.  Wesentliche umweltbezogenen Informationen

Die wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind:
Art der vorhandenen Information / Urheber Thematischer Bezug Fachgutachten
Heinrich Beigel Reusch, Hs.Nr. 100, 97215 Weigenheim

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(saP) vom September 2018
Wölfel Engineering GmbH & Co. KG, 97204 Höchberg

Untersuchung der Geruchsimmissionen im Plangebiet (vom 10.02.2017) 
Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 14.02.2017)

Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Ergänzung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 12.04.2017)
Wölfel Engineering GmbH & CO. KG, 97204 Höchberg

Änderung zur Verträglichkeitsuntersuchung zum Schallimmisssionsschutz (vom 20.12.2017)
BfAD Heyse GmbH & CO. KG St. Ägidius-Str. 18, 97359 Schwarzach-Gerlachshausen

Denkmalschutz-Oberbodenabtrag (vom 31.07.2018)

THOMAS STRUCHHOLZ Eremitenmühlstr. 9, 97209 Veitshöchheim, Begründung zum Grünordnungsplan (vom 09.01.2018)


Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB
Landratsamt Kitzingen, Kommunale Abfallwirtschaft vom 21.02.2018,    Hinweise zur Abfallentsorgung Landratsamt Kitzingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet
Landratsamt Kitzingen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.02.2018,    Anregungen zu folgenden Themen: Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichsfläche, Maßnahmen zum Artenschutz, Hinweis zu Tier- und Pflanzenarten

Regierung von Unterfranken, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet
Bayerischer Bauernverband vom 23.02.2018, Hinweise zu Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen
Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 26.02.2018, Anregungen zu folgenden Themen: Ausgleichsmaßnahmen, Ausgleichsfäche, Maßnahmen zum Artenschutz, Hinweis zu Tier- und Pflanzenarten
Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 30.01.2018, Hinweise zum Schutzgut Boden und Erdaushub
Autobahndirektion Nordbayern vom 29.01.2018, Angaben zur Bemessung von Schallschutzmaßnahmen

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 19.02.2018, Hinweise / Anregungen zur Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Altlasten und Überschwemmungsgebiet
Staatliches Bauamt Würzburg vom 14.02.2018, Hinweise zum Straßenverkehrslärm, zur Bepflanzung und zur Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen

Regionaler Planungsverband Würzburg, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet

Bezirk von Unterfranken, vom 21.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet, zum Fischereischutz, zur Abwasserbeseitigung und zur Pflege von Grünflächen

IHK Würzburg - Schweinfurt vom 20.02.2018, Hinweis zu immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen Landratsamt Kitzingen, Kreisjugendring vom 21.03.2017, Hinweise zur Pflanzenauswahl
Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB 

Ulrike Geiling vom 24.01.2018, Hinweise zum Grundwasser und zum Überschwemmungsgebiet

Hans Düll vom 24.01.2018 Hinweise zum Überschwemmungsgebiet sowie zum Natur- und Artenschutz

Michael Schätzlein vom 05.02.2018, Hinweise zum Überschwemmungsgebiet sowie zum Natur- und Artenschutz und Baugrund


5.    Hinweise
•    Über die Planung können Sie sich auch im Internet voll¬ständig unter www.vgem-kitzingen.de informieren.
•    Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde eben¬falls abgesehen.
•    Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§§ 13 b und 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
•    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-berücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).


6.    Besonderer Hinweis an die Fischereirechtsinhaber bzw. Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach
Die Fischereirechtsinhaber bzw. die Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach sind der Gemeinde Biebelried namentlich nicht bekannt; die Fischereirechtsinhaber bzw. Fischereiausübungsberechtigten für den Eherieder Mühlbach werden hiermit im Rahmen dieser Bekanntmachung besonders auf ihre Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme öffentlich informiert.


Gemeinde Biebelried,

Hoh, Erster Bürgermeister