Gemeinde Biebelried
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Die Abfallberater informieren

Biebelried, den 29.11.2019

Neue Annahmebedingungen:

Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutz-verpackungen

Vom 4. bis 7. November 2019 führt der Landkreis Kitzingen die zweite Aktion zur Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen durch. Annahme am Kompostwerk Klosterforst von je 9 bis 17 Uhr. Zufahrt über die Kreisstraße zwischen Großlangheim und Hörblach.

 

Agrarfolien: Was wird angenommen?

Erntekunststoffe (Agrarfolien) können in zwei Fraktionen abgegeben werden. Dabei zählen Silo-Abdeckfolien, Silo-Unterziehfolien, Silo-Folienschläuche sowie Spargel-Ab- deckfolien zur ersten Fraktion. Wichtig bei Spargelfolie: Die Taschen müssen aufgeschnitten und restentleert sein. Zu einer weiteren Fraktion werden Stretch- bzw. Wickelfolien und Netzersatzfolien von Silageballen gezählt. Die jeweiligen Folien der zwei Fraktionen müssen separat voneinander gesammelt und abgegeben werden.

 

Das wird NICHT angenommen:

Nicht angenommen werden verschmutzte Folien, Mischfolien sowie Mulch- und Erdbeerlochfolien. Auch Folien, die mit Garnen und Netzen vermischt sind, sämtliche Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur, Luftpolsterfolien sowie lose Schnüre und Netze müssen ab-gewiesen werden.

 

Gebühren bei Anlieferung von Agrarfolien

Der erste Kubikmeter (entsprechend 250 Kilogramm) kann ohne eine Kostenberechnung abgegeben werden (=Frei- menge). Für größere Mengen Folie wird - nach Abzug der Freimenge - eine Gebühr von 92,60 €/Tonne erhoben. Alle Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden; alternativ ist eine Überweisung möglich. Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Lieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung: eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es zum Herunterladen u n te r htt ps://w ww. abfallwelt.de/abfaelle/ku nststoffa bfaelle/ folien-und-hohlkoerper/.

 

Pflanzenschutzverpackungen von PAMIRA

Angenommen werden Verpackungen für Pflanzenschutzmittel und Flüssigdünger, die über das Lizenzsystem PAMIRA erfasst sind. Neben den üblichen Kunststoffkanistern werden hier auch Metall-, Folien- und Papierverpackungen angenommen. Pflanzenschutzverpackungen anderer Lizenzsysteme werden nicht mehr angenommen.

 

Kanister und Flaschen

Hohlkörper wie Kanister und Flaschen für Pflanzenschutzmittel müssen bei der Abgabe restentleert, sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein. Die Verschlussdeckel werden separat angenommen. Behälter mit einem Volumen von über 40 Liter müssen mittig durchtrennt sein. Die Annahme dieser Verpackungen ist mengenunabhängig und kostenfrei. Nicht angenommen werden Kanister und Fässer für Motorenöl, Lebensmittel oder sonstige, nicht lizensierte Verpackungen.


Gut zu wissen
Folien und Hohlkörper dürfen mit einer einzelnen Schnur ge-bunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.


Entsorgung von weiteren Kunststoffabfällen
Bei der Sammlung am Kompostwerk Klosterforst werden keine weiteren Kunststoffabfälle mehr angenommen. Hartkunst-stoffabfälle wie beispielsweise leere (Bau-)Eimer, Kisten, Was-sertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel und Spielsachen können dagegen nun ganzjährig und kostenfrei am neuen Wertstoffhof des Landkreises im Kitzinger Technologiepark conneKT angeliefert werden.


Noch Fragen?
Weitere Informationen zu dieser Sammlung gibt es unter www.abfallwelt.de sowie in der abfallwelt-App. Darüber hinaus hilft auch der Abfallberater am Landratsamt Kitzingen weiter:

Tel. 09321 928-1234, E-Mail abfall@kitzingen.de.
 

 

Bild zur Meldung: Die Abfallberater informieren